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Allgemeine Geschäftsbedingungen1. Abschluss des ReisevertragesMit der schriftlichen Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. 2. Bezahlung2.1. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis € 80 nicht, so ist der volle Reisepreis unmittelbar nach Vertragsabschluß fällig. 2.2. In allen anderen Fällen wird mit Vertragsabschluss nach Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist dreißig Tage vor Reisebeginn fällig 3. LeistungenWelche Leistungen vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
im Prospekt/Internetseite und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der
Reisebestätigung. Die im Prospekt/Internetseite enthaltenden Angaben sind für
den Reiseveranstalter bindend. 4. Leistungs- und PreisänderungenDer Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden anzubieten. 5. Rücktritt durch den Kunden5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Reiseveranstalter. Aus Beweisgründen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2. Nach dem Rücktritt wird der Reisende folgende pauschale Entschädigung an
den Reiseveranstalter zahlen: 6. Rücktritt und Kündigung durch den ReiseveranstalterDer Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen: 6.1. Ohne Einhaltung einer Frist 6.2. Bis zwei Wochen vor Reiseantritt 6.3. Bis vier Wochen vor Reiseantritt Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. 7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher UmständeWird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. 8. Haftung des Reiseveranstalters8.1. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht für leichte Fahrlässigkeit. Der Reiseveranstalter haftet nicht für verlorengegangene oder beschädigte Sachen der Reisenden. 8.2 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebetätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind. 8.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. 9. Unwirksamkeit einzelner BestimmungenDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Vielmehr gilt die entsprechende gesetzliche Regelung als vereinbart. |
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